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AGB

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Übersetzer gemäß den Empfehlungen des Bundesverbands der Übersetzer und Dolmetscher e.V. (BDÜ).

Geltungsbereich

Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Übersetzerin und ihrem Auftraggeber, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

Auftragserteilung und -ausführung

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt.

Vor Erteilung des Auftrags erhält der Auftraggeber ein kostenfreies und unverbindliches Angebot, das von der Übersetzerin auf Grundlage des zu übersetzenden Textes oder eines repräsentativen Ausschnitts des Dokuments sowie der vom Auftraggeber gelieferten Zusatz- oder Hintergrundinformationen erstellt wird.

Das Angebot wird dem Auftraggeber per E-Mail oder per Brief übermittelt und enthält die folgenden Angaben:

  • Anzahl der Normseiten, Normzeilen bzw. Wörter des zu übersetzenden Textes.
  • Ausgangs- und Zielsprache.
  • Abrechnungsmodalitäten der erbrachten Leistung. Die Preisberechnung für Übersetzungen erfolgt pro Normseite, pro Normzeile, nach Anzahl der Wörter oder pro Arbeitsstunde. Die Erbringung von Leistungen wie Korrekturlesen von Fremdübersetzungen, Lektorat oder Terminologieberatung wird stundenweise abgerechnet.
  • Lieferdatum
  • Format des zu übersetzenden Textes und spezielle Formatierungswünsche
  • Eventuelle Zuschläge bei Eilaufträgen, besonders aufwändiger Recherche oder sonstigen Zusatzleistungen

Die Lieferung kann per Post, per E-Mail, in gedruckter Form oder auf CD bzw. Datenstick erfolgen.

Die Bestätigung des Angebots kann auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen; dabei dürfen keine Änderungen an dem Angebot vorgenommen werden. Erhält die Übersetzerin keine Angebotsbestätigung, behält er sich vor, bis zum Erhalt dieser nicht mit seiner Dienstleistung zu beginnen.

Das Angebot bleibt acht (8) Wochen lang gültig.

Nimmt der Auftraggeber nach Erstellung oder Bestätigung des Angebots Änderungen am Auftrag vor, behält sich die Übersetzerin das Recht vor, den Endpreis der Leistung und/oder das Lieferdatum zu ändern.

Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt der Übersetzerin rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, zur Verfügung. (Verwendungszweck, Terminologie, Translation Memories, bereits bestehende Übersetzungen bzw. Vorversionen, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen usw.).

Weiter informiert der Auftraggeber die Übersetzerin über die gewünschten Ausführungsformen der Übersetzung (Layout, Format usw.).

Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und/oder Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin. Sofern mit dem Auftraggeber vereinbart, erfolgt vor der Freigabe der Übersetzung durch die Übersetzerin eine Endkontrolle mittels 4-Augen-Prinzip. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu prüfen.

Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Übersetzerin rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, so dass die Übersetzerin eventuelle Fehler beseitigen kann.

Lieferfrist

Das vereinbarte Lieferdatum kann nur eingehalten werden, wenn der Auftraggeber der Übersetzerin innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Erhalt des Angebots eine Bestätigung zukommen lässt und ihr alle notwendigen Dokumente und Informationen zur Bearbeitung des Auftrags zur Verfügung stellt. Wird diese Frist überschritten, steht es der Übersetzerin frei, das Lieferdatum zu verschieben.

Mitwirkung Dritter

Die Übersetzerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags (z.B. Endkontrolle mittels 4-Augen-Prinzip) fachkundige Dritte heranzuziehen.

Mängel

Möglicherweise in der Übersetzung enthaltene Mängel muss der Auftraggeber der Übersetzerin schriftlich und unter genauer Angabe des Mangels anzeigen. Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Erfolgt dies nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt die Übersetzerin die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, kann der Auftraggeber nach Anhörung der Auftragnehmerin auf deren Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.  Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn nach zwei Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin nachvollziehbare Mängel aufweist.

Ansprüche des Auftraggebers gegen die Übersetzerin wegen Mängeln der Übersetzung müssen binnen einer Frist von fünf (5) Werktagen ab Lieferung der Übersetzung angezeigt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Übersetzung als angenommen.

Haftung

Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Für Schäden eines Verbrauchers, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit hervorgehen, haftet die Übersetzerin im Rahmen ihrer Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden,  die durch verspätet Zustellung oder Verlust von Postsendungen, Computerausfälle, Übertragungsstörungen im E-Mail-Verkehr, oder durch Viren verursacht worden sind. Die Übersetzerin trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen.

Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

Die Übersetzerin haftet nicht für inkohärente, missverständliche oder fehlerhafte Passagen im Ausgangstext.

Vergütung

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Rechnungen der Übersetzerin sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Lieferung und Rechnungsausstellung.

Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen (Reisekosten, Eilsendungen, Endkontrolle mittels 4-Augen-Prinzip usw.).

Die Gewährung prozentualer oder pauschaler Rabatte (pro Zeile, Seite oder Stunde) kann die Übersetzerin frei festlegen. Der gewährte Rabatt gilt dabei nur für das Angebot, für das dieser festgelegt wurde und kann nicht automatisch auf Folgeaufträge angewendet werden.

Bei Übersetzungen, bei denen das Honorar 1000 € netto übersteigt, kann die Übersetzerin einen angemessenen Vorschuss verlangen. Die Höhe des Vorschusses wird vertraglich festgehalten. Die Bearbeitung des Auftrags beginnt erst mit Erhalt des Vorschusses. In begründeten Fällen kann die Übersetzerin die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.

Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeitsgrad angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

Bei Überweisungen aus dem Ausland werden dem Auftraggeber sämtliche eventuell anfallenden Gebühren nachträglich in Rechnung gestellt.

Bei Überschreiten von Zahlungsfristen kann die Übersetzerin die Bearbeitung eines laufenden Auftrags bis zur vollständigen Zahlung aller ausstehenden Rechnungen unterbrechen. Es werden Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorgaben fällig.

Rücktrittsrecht

Storniert der Auftraggeber einen Auftrag nachdem die Übersetzerin mit der Bearbeitung begonnen hat, wird die bereits erfüllt Übersetzungsleistung zu 100% und die ausstehende  Übersetzungsleistung zu 50% berechnet.

Berufsgeheimnis und Datenschutz

Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat die Übersetzerin dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend verpflichten.

Die Übersetzerin kann nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn vertrauliche Informationen, besonders bei Übermittlung über das Internet, von Dritten abgefangen werden. Es obliegt dem Auftraggeber, mit der Übersetzerin geeignete Übertragungsmöglichkeiten für diese Fälle abzusprechen.

Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Ausgenommen hiervon sind zuvor vereinbarte Teillieferungen.

Die Übersetzerin behält sich ein möglicherweise entstandenes Urheberrecht vor. Folglich kann sie verlangen, dass sie in allen Veröffentlichungen der Übersetzung namentlich genannt wird.

Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an dem zu übersetzenden Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.

Anwendbares Recht

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

Erfüllungsort ist der Wohnsitz der Übersetzerin oder der Sitz ihrer beruflichen Niederlassung.

Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.

Die Vertragssprache ist Deutsch.

Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser AGB wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.